Für die Herstellung natürlicher Aromastoffe dürfen nur pflanzliche, tierische oder mikrobiologische Ausgangsstoffe eingesetzt werden. Die Ausgangsstoffe dürfen dabei als solche verwendet oder mittels eines oder mehrerer speziell definierter herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet werden. Die Gewinnung natürlicher Aromastoffe aus oben genannten Ausgangsstoffen darf nur durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren erfolgen. Verfahren der chemischen Synthese, wie beispielsweise der Einsatz von Metallkatalysatoren, sind nicht zulässig.Natürliche Aromastoffe müssen natürlicherweise vorkommen und in der Natur nachgewiesen worden sein.